Orth. Maßschuhe werden dann verordnet, wenn bei definierten Krankheitsbildern / Funktionsstörungen der medizinisch notwendige Behinderungsausgleich für den Fuß nicht mit fußgerechten Konfektionsschuhen, deren orthopädischer Zurichtung bzw. orthopädischen Einlagen erreicht werden kann. Es kommen nur hautfreundliche, schweißbeständige und atmungsaktive Materialien für Schaft, Futter und Bettung zum Einsatz. Für alle verwendeten Materialien und Hilfsstoffe gilt die Beachtung der geltenden Normen, Gesetze und Verordnungen. Außerdem werden die besonderen Bedürfnisse und Anforderungen des Patienten an das Schuhwerk mit berücksichtigt, sofern die Wirtschaftlichkeit dies zulässt.

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